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Frankreich

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 21 von 180
Einschüchterungsklagen 25.01.2024

Schutz vor SLAPPs: EU gibt Mindeststandards vor

SLAPPs sind eine Bedrohung für die Zeitungs- und Medienlandschaft insgesamt. © PA / imagebroker

Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bei der Anti-SLAPP-Richtlinie (SLAPP, kurz für strategic lawsuit against public participation). Zum Hintergrund: Im Oktober 2017 wurde die Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta ermordet. Gegen sie waren zu diesem Zeitpunkt 48 juristische Klagen anhängig, mit dem klaren Ziel, sie mundtot zu machen. Auch die Europäische Kommission sah damals ein, dass es so nicht weitergehen konnte: Journalistinnen und Journalisten müssen nicht nur vor Gewalt, sondern auch vor missbräuchlichen Klagen besser geschützt werden. Im April 2022 legte die Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vor, den die Deutsche Bundesregierung allerdings zunächst mit einiger Skepsis betrachtet hatte.

Es folgten lange Verhandlungen mit dem Rat und dem Parlament. Am 24. Januar hat der für das Thema federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Text angenommen. Danach müssen noch der Rat und das Parlament zustimmen, was allerdings als Formsache gilt, denn eine politische Einigung wurde bereits Ende November 2023 erzielt. „Die Europäische Union zeigt mit dieser Richtlinie, dass sie Journalistinnen und Journalisten besser schützen will, wo sie mit juristischen Mitteln zum Schweigen gebracht werden sollen. Wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht, hängt nun aber von den Mitgliedstaaten ab”, sagte RSF-EU-Vertreterin Julie Majerczak.

Durch die Richtlinie wird es Gerichten nun erleichtert, Klagen, die offenkundig unbegründet” sind, zu einem frühen Verfahrenszeitpunkt abzuweisen. So soll vermieden werden, dass die betroffenen Medienschaffenden jahrelang durch juristische Verfahren belastet werden. Denn selbst wenn sie am Ende wahrscheinlich gewinnen würden, verlangt ihnen ein solches Einschüchterungsverfahren erhebliche Zeit- und Geldressourcen ab – genau das ist die Absicht der Klagenden. Deswegen sollen SLAPP-Betroffene nach der Richtlinie auch Schadenersatz erhalten. Und den Klagenden können nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch empfindliche Strafen auferlegt werden. Außerdem sollen Betroffene in Zukunft mehr Unterstützung erhalten: In Form von rechtlicher, finanzieller, aber auch psychologischer Hilfe – denn jahrelange Prozesse sind nicht zuletzt eine große persönliche Belastung.

Darum sind die Mitgliedstaaten nun in der Verantwortung

Auch müssen EU-Mitgliedstaaten in Zukunft gerichtliche Entscheidungen, die in Nicht-EU-Ländern getroffen werden und sich gegen EU-Bürgerinnen und -bürger richten, nicht mehr anerkennen, wenn die Vorwürfe „offensichtlich unbegründet” oder missbräuchlich sind. Wer in einem Drittstaat rechtsmissbräuchlich verurteilt wird, kann dafür ebenfalls im eigenen Land eine Entschädigung bekommen.

Denn die Mitgliedstaaten müssen die konkrete Ausgestaltung der Richtlinienvorgaben festlegen. Sie müssen zum Beispiel klarstellen, wo genau die Schwelle liegt, ab der missbräuchliche Klagen frühzeitig abgewiesen werden können, oder Regelungen zum Schadenersatz finden. Und vor allem müssen sie entscheiden, ob die so gefundenen Neuregelungen, die nach der Richtlinie nur für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug gelten, auch für rein nationale Sachverhalte gelten sollten. 

Denn dafür darf die EU keine Vorgaben machen – genauso wenig wie für das Strafrecht. Auch hier müssen die Mitgliedstaaten daher selbst entscheiden, welche Regelung für missbräuchliche Einschüchterungsversuche gelten soll. Aus Sicht von RSF wäre ein möglichst weiter Anwendungsbereich sinnvoll. Das zeigt etwa das Beispiel eines Journalisten des Berliner Tagesspiegel, der im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über einen Berliner Polizisten und AfD-Lokalpolitiker als angeblicher Linksextremist angezeigt wurde und gegen den daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Die neue Anti-SLAPP-Richtlinie ist also eine gute Grundlage, auf der das Bundesjustizministerium nun rasch aufbauen sollte. RSF setzt sich dafür ein, dass dabei auch die Empfehlungen des Europarats berücksichtigt werden: Parallel zu seiner Arbeit in den EU-Institutionen hat er wertvolle Anregungen für die nationale Anti-SLAPP-Gesetzgebung gegeben.

Nicht zuletzt braucht es dringend eine Anlaufstelle für SLAPP-Opfer in Deutschland: Dort sollten diese eine kostenlose Erstberatung bekommen und sich über weitere Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten informieren können. Gerade freie Reporterinnen und Reporter verfügen in aller Regel nicht über die Ressourcen, teure Anwälte oder Anwältinnen zu bezahlen. Deshalb werden sie bevorzugt zum Ziel von Drohbriefen, anwaltlichen Abmahnungen und schließlich auch missbräuchlichen Klagen.

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