Vereinigtes Königreich / USA 26.03.2024

Assange: Schwebezustand für die Pressefreiheit

Julian Assanges Ehefrau Stella in London © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Stefan Rousseau

Der britische High Court erlaubt Julian Assange vorläufig, gegen seine Auslieferung aus drei Gründen Berufung einzulegen. Diese Entscheidung stellt die letzte Chance für die britischen Gerichte dar, Assanges Auslieferung in die USA zu verhindern. Dort droht ihm wegen der Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse eine lebenslange Haftstrafe. Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert das Vereinigte Königreich auf, die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers zu verhindern, seine sofortige Freilassung aus dem Gefängnis zu ermöglichen und damit Journalismus weltweit zu schützen.

„Das Vereinigte Königreich hat nun die Chance, einen historischen Schlag gegen die Pressefreiheit abzuwenden und dieses Grundrecht zu schützen, indem es zu diesem späten Zeitpunkt die Auslieferung von Assange verhindert“, sagt RSF-Vorstandssprecherin Katja Gloger. „Es ist schwer zu ertragen, dass Assange in der Zwischenzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert bleibt, wo seine Gesundheit weiterhin in großer Gefahr ist. Doch nicht nur sein Schicksal, sondern auch die Zukunft des Journalismus wird zum Teil gerade in Großbritannien verhandelt – denn seine Auslieferung und strafrechtliche Verfolgung würden einen gefährlichen Präzedenzfall vor allem für investigativen Journalismus schaffen.“ 

Assange wäre der erste Publizist, der nach dem US-Spionagegesetz verurteilt wird. Der Londoner High Court verkündete am Dienstagmittag, 26. März, dass er den Berufungsantrag von Assange in sechs von neun Punkten abgelehnt hat. Erklärt wurde jedoch auch, dass er in den drei offenen Punkten eine "reelle Aussicht auf Erfolg" habe. Hier bezieht sich das Gericht auf seine mögliche Gefährdung in den USA durch die Todesstrafe, auf die Frage, ob er sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könnte, sowie auf die Tatsache, dass Assange als Australier nicht den im ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA festgeschriebenen Schutz seiner Grundrechte genießen würde. Seine Berufung wird jedoch nicht zugelassen, wenn die US-Regierung "zufriedenstellende Zusicherungen" gibt, die diese drei Gründe berücksichtigen. 

Die USA haben nun bis zum 16. April Zeit, um Zusicherungen zu geben. Wenn sie dies tun sollten, findet am 20. Mai eine Anhörung statt, um zu entscheiden, ob diese diplomatischen Garantien der US-Regierung zufriedenstellend sind. 

Ein langes und kräftezehrendes Verfahren

Das Gericht informierte die Öffentlichkeit weniger als 24 Stunden vor dem Gerichtstermin über die Verkündung dieser Entscheidung. Als Berufungsgründe abgelehnt hatten die Richterinnen und Richter die Argumente, dass Assange wegen seiner politischen Überzeugungen verfolgt werde, dass er kein Recht auf ein faires Verfahren habe oder dass neue Beweise für Entführungspläne der USA für das Auslieferungsverfahren relevant seien.

Die Prüfung des Auslieferungsverfahrens der US-Regierung durch die britischen Gerichte war langwierig und turbulent. Sie begann im Februar 2020 und führte zunächst zu einer erstinstanzlichen Entscheidung zugunsten von Assange im Januar 2021. Damals wurde Assanges Auslieferung aus Gründen der psychischen Gesundheit abgelehnt. Diese Entscheidung wurde im Dezember 2021 aufgehoben, nachdem die USA diplomatische Zusicherungen über die möglichen Umstände seiner Inhaftierung in den Vereinigten Staaten gegeben hatte. Der Oberste Gerichtshof verweigerte im März 2022 die Genehmigung zur Berufung. Die ehemalige britische Innenministerin Priti Patel unterzeichnete daraufhin im Juni 2022 den Auslieferungsbeschluss. Assanges ursprünglicher Einspruch gegen den Beschluss wurde in einer kurzen schriftlichen Entscheidung im Juni 2023 abgelehnt, was zu diesem aktuellen und letzten Antrag auf Berufung führte. 

Reporter ohne Grenzen ist, ebenso wie Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen, überzeugt, dass die USA die politisch motivierte Verfolgung von Assange einstellen müssen, um die Medienfreiheit weltweit nicht weiter zu gefährden. Denn mit dem gesamten Verfahren senden die USA eine unmissverständliche Warnung an Verlegerinnen und Reporter weltweit: Wer über von einflussreichen Staaten verübtes Unrecht kritisch berichtet, ist nirgendwo mehr sicher. Es wäre viel gefährlicher für Medienschaffende, brisante Materialien zu erhalten und zu veröffentlichen – selbst wenn die Inhalte im öffentlichen Interesse lägen. 

RSF ist die einzige Nichtregierungsorganisation, die trotz zahlreicher Hindernisse das gesamte Auslieferungsverfahren beobachtet hat. Auch heute waren Mitarbeitende von Reporter ohne Grenzen an der Seite von Stella Assange vor dem Gerichtsgebäude in Großbritannien. Die Organisation hat zudem vor einigen Wochen eine Reihe von Besuchen bei Assange im Belmarsh-Gefängnis zwischen August 2023 und Januar 2024 öffentlich gemacht. Im April 2023 wurde RSF-Generalsekretär Christophe Deloire und Rebecca Vincent, RSF-Direktorin für internationale Kampagnen, in letzter Minute willkürlich ein bereits genehmigter Besuch im Gefängnis verweigert.

Bei einer Auslieferung an die USA drohen Julian Assange bis zu 175 Jahre Haft. Washington hat ihn wegen der Veröffentlichung von hunderttausenden geleakten Geheimdokumenten durch WikiLeaks im Jahr 2010, darunter Beweise für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, in 18 Punkten angeklagt. Assange wäre der erste Herausgeber, dem in den USA nach dem Spionagegesetz der Prozess gemacht wird. Dieses aus dem Jahr 1917 stammende Gesetz erlaubt es den Angeklagten nicht, zu ihrer Verteidigung vorzubringen, dass sie im öffentlichen Interesse gehandelt haben. Käme es zu einer Verurteilung, könnte die US-Regierung in Zukunft allen Medienschaffenden den Prozess machen, die über Geheimnisse des Staates berichten. Das könnte verheerende Folgen für die Pressefreiheit haben.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht das Vereinigte Königreich auf Platz 26, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.

 



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